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   BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76   

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https://dejure.org/1976,7296
BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76 (https://dejure.org/1976,7296)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1976 - 1 StR 237/76 (https://dejure.org/1976,7296)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1976 - 1 StR 237/76 (https://dejure.org/1976,7296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts - Anforderungen an die Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76
    Anhaltspunkte für einen Gebotsirrtum (BGHSt 19, 295) sind nicht erkennbar; sie werden von der Revision auch nicht geltend gemacht.
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76
    Auch ohne Waffengebrauch ist ein Zusammenraffen der Wertgegenstände unter Nötigung der Opfer, die Wegnahme zu dulden, räuberische Erpressung, wenn der Täter die Mittel des Raubes einsetzt (BGHSt 14, 386, 390).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76
    Es ist zulässig und verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 250 StPO), daß das Gericht die Verhörperson als Zeugen vom Hörensagen vernimmt, denn auch dieser Zeuge ist unmittelbares Beweismittel für das, was er selbst wahrgenommen hat (BGHSt 17, 382).
  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76
    Das hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 21, 81 mit ausführlicher Begründung dargetan.
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 37/73

    Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines früheren

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76
    Eines Eingehens auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Urkundenbeweis mit Protokollen nach § 251 StPO unter dem Gesichtspunkt des Art. VII Abs. 9 Buchst. c des Nato-Truppenstatuts (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 37/73, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 729; Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 = BGHSt 26, 18) bedarf es bei dieser Sachlage nicht.
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76
    Eines Eingehens auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Urkundenbeweis mit Protokollen nach § 251 StPO unter dem Gesichtspunkt des Art. VII Abs. 9 Buchst. c des Nato-Truppenstatuts (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 37/73, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 729; Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 = BGHSt 26, 18) bedarf es bei dieser Sachlage nicht.
  • RG, 31.05.1926 - III 302/26

    1. Kann der Tatbestand des § 139 StGB. auch dann gegeben sein, wenn zu der Zeit,

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76
    Eine derartige Willensrichtung ändert nichts am "Vorhaben" der Tat im Sinne des § 138 Nr. 8 StGB, denn dieses Merkmal ist schon beim Vorhandensein eines ernsthaften Tatplanes gegeben, ohne daß es auf Einzelheiten oder auf das Eintreten von Bedingungen ankommt (RGSt 60, 254; LK 9. Aufl. § 138 Rdn. 6).
  • BGH, 10.11.2016 - StB 33/16

    Dringender Tatverdacht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (Vorhaben;

    Dieses Merkmal setzt das Vorhandensein eines ernsthaften Tatplans voraus (BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 1 StR 237/76, juris Rn. 31).
  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 292/01

    Fortgeltung der actio libera in causa; Brandstiftung; Strafrahmenverschiebung

    Denn dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist zu entnehmen, daß Da die Ernsthaftigkeit des Tatentschlusses seitens der anderen Angeklagten nicht hinreichend erkannt hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 1 StR 237/76 - bei Holtz MDR 1976, 987), bevor er alkoholbedingt einschlief.
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